Lohnabrechnung

Lohnabrechnung

Der Lohn stellt die wohl wichtigste Motivationsquelle Ihrer Mitarbeiter dar.
Verspätete oder unrichtige Zahlungen können erhebliche Auswirkungen auf die Motivation ihrer Mitarbeiter und das Betriebsklima haben.
Deswegen ist die pünktliche und korrekte monatliche Lohnabrechnung für Sie als Unternehmen auch von außerordentlicher Bedeutung.

Lohnabrechnung in Vollbetreuung

Wir bieten Ihnen die Erstellung Ihrer monatlichen Lohnabrechnungen durch unsere fachkundigen Mitarbeiter in Vollbetreuung an.
Vollbetreuung bedeutet für uns, dass Sie für jede monatliche Lohnabrechnung nur einen Festpreis zahlen, in dem alle Tätigkeiten schon enthalten sind. Das betrifft die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der erforderlichen Meldungen ebenso wie die beispielsweise die Prüfung und Abwicklung von Reisekosten-Abrechnungen.
Zusätzlich steht Ihnen unser innovatives online-Lohnportal zur Verfügung. So haben Sie jederzeit alle Details Ihrer Lohnbuchhaltung im Blick. Zudem ermöglicht es Ihren Arbeitnehmern, einfach, schnell und sicher auf ihre Lohnunterlagen zugreifen zu können.
Um Lohnabrechnungen heute inhaltlich richtig, preiswert und effizient erstellen zu können, bedarf es eines entsprechenden Knowhows und einer umfassenden IT-Infrastruktur. Die Lohn24- Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügt mit der Lohn24.de ila GmbH über einen sehr kompetenten Partner mit 20-jähriger Erfahrung als Lohnabrechner.

Wir bieten mehr als andere!
Sie erhalten von uns nicht nur die Lohnabrechnung. Als interdisziplinäre Kanzlei stehen Ihnen jederzeit auch ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater für alle Fragen rund um das Thema Lohn zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch eine kompetente und praxisnahe Beratung bei der Erstellung auf Sie zugeschnittener Vergütungskonzepte, bei Gehaltsumwandlungen und der Lohnoptimierung.
Die optimale Lohngestaltung erreichen wir für Sie durch die Feinabstimmung aller relevanten arbeits-, steuer- und sozial-versicherungsrechtlichen Faktoren.

Lohnpfändung – Drittschuldnerrisiko minimieren

Immer häufiger kommt es vor, dass Arbeitnehmern aus verschiedensten Gründen Teile des Lohnes gepfändet werden. Als Arbeitgeber haften Sie gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger als Drittschuldner für Fehler. Ist eine einfache Pfändung manchmal noch leicht zu handhaben, bedarf es bei Zusammentreffen mehrerer Pfändungen (§ 850 c ZPO) und Unterhaltspfändungen (§ 850 d ZPO) dringend einer fachmännischen Beurteilung.
Wir bieten Ihnen hier eine kompetente Beratung. So minimieren Sie Ihre Risiko, bei Gehaltspfändungen in die Drittschuldnerfalle zu tappen.

Ihre Vorteile:
• rechtssichere und pünktliche Lohnabrechnungen
• hohe Flexibilität und Personal mit langjährigem Know-how
• absolute Kostentransparenz
• keine Personal- und Weiterbildungskosten
• keine Ausfallrisiken
• keine Kosten für IT-Infrastruktur.
• Rechtssichere Betreuung bei Lohnpfändungen