Datenschutz/ IT-Compliance

Datenschutz

Das Thema Datenschutz spielt in unserer stetig digitaler werdenden Arbeitswelt eine immer größere Rolle.

Nicht nur, dass die Anforderungen an den Datenschutz in den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Es erfolgen auch zunehmend Kontrollen durch die Landesdatenschutzämter/Beauftragter für Datenschutz. Bei Verstößen werden immer häufiger teilweise sehr hohe Bußgelder verhängt. Dass es sich hierbei nicht um Panikmache handelt, beweist dieser aktuelle Fall in Bayern, in dem die Landesdatenschutzaufsicht Bayern ein fünfstelliges Bussgeld verhängte.

Datenschutzbeauftragter

Jedes Unternehmen, das mehr in der Regel als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, benötigt nach § 4 f Bundesdatenschutzgesetz einen schriftlich bestellten und ausreichend qualifizierten Datenschutzbeauftragten. Natürlich ist es möglich, einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragter zu bestellen, soweit er ausreichend qualifiziert ist. Allerdings genießt dieser dann nach § 4 s Abs.3 BDSG Kündigungsschutz.

Die Lösung besteht in der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Die Lohn24 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit erfahrenen Rechtsanwälten im IT- und Datenschutzrecht , die als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftrage für Ihr Unternehmen bestellt werden können.

Haftungsfalle IT-Compliance

Auch für Geschäftsführer und Vorstände ist das Thema Datenschutz von stetig wachsender Bedeutung. Mangelhafte IT-Compliance stellt häufig eine Haftungsfalle für den Geschäftsführer oder Vorstand dar. Kommt es infolge unzureichender technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu einem Bussgeld oder weitergehender Schadensersatzansprüche, bestehen Regeressansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer/Vorstand. Dieses Risiko können wir für Sie durch die  Durchführung eines Datenschutz-Audits minimieren.