Steuerrecht

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer als besondere Form der Einkommenssteuer ist mit rund 30 % die aufkommensstärkste Steuer. Sie unterliegt stetigen Änderungen und Anpassungen durch den Gesetzgeber und einer umfangreichen Rechtsprechung der Finanzgerichte. Das Lohnsteuerrecht hat sich so zu einer Materie entwickelt, die im Detail nur noch für Fachleute zu durchschauen ist.

Lohnsteuer gestalten – Kosten senken
Bei der Lohnsteuer besteht ein nicht zu unterschätzender Gestaltungsspielraum für Sie als Unternehmen hinsichtlich der letztlich der Lohnsteuern unterfallenden Vergütungsanteile. Diesen sollten Sie als Unternehmen nutzen, um durch eine Erhöhung der Nettoauszahlung die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen und gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu reduzieren. Mögliche Gestaltungselemente sind hier beispielsweise Beihilfen, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder Essens- und Warengutscheine.

Die Lohn24 Rechtsanwaltsgesellschaft berät Ihr Unternehmen in allen Fragen des Lohnsteuerrechts.

Dies umfasst unter anderem:
• die laufende Beratung in allen Fragen des Lohnsteuerrechts
• Führen von Rechtsbehelfen und Klageverfahren
• Unterstützung bei Lohnsteueraußenprüfungen
• Erstellung von Gutachten
• Anrufungsauskünfte gem. § 42e EStG
• Beratung bei Entsendung ins Ausland/nach Deutschland

Außerdem vertritt die Lohn24 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ihr Unternehmen vor allen deutschen Finanzgerichten.